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Berlin, 20.12.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zum PSA-Screening angenommen.
www.bag-selbsthilfe.de - Dachverband präsentiert 3 Portale in einem: Basiswissen Selbsthilfe, Informationen für Selbsthilfe-Aktive und Politische Interessenvertretung
Düsseldorf, 26.11.2018. BAG SELBSTHILFE fordert seit Jahren eine einheitliche Prüfstelle für Qualitätsstandards, die Ausweitung des Patientenrechtegesetzes sowie die Einrichtung eines Medizinschadenfonds
Berlin, 22.11.2018. Nach offiziellen Zahlen erkranken in Deutschland jährlich etwa 320.000 Menschen an einer Blutvergiftung unterschiedlichen Schweregrades, jeder Vierte stirbt daran. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb vor einem Jahr einen Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Quali-tätssicherungsmaßnahme gestellt. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnah-men zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten. Nun hat der G-BA die Entwicklung einer QS-Maßnahme beschlossen.
Berlin, 22.11.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zur Erweiterung des Neugeborenen-Screenings um den Test auf Spi-nale Muskelatrophie (SMA) angenommen.
BAG SELBSTHILFE fordert: Patient*innen nicht für medizinisch notwendige Rettungsfahrten zahlen lassen. Auch Krankenfahrten müssen schwer kranken Menschen erstattet werden.
Männer müssen beurteilen können, ob es Sinn macht, einen PSA- Test durchzuführen und welche Risiken für sie bestehen. Deshalb fordern Patientenvertreter eine bessere Entscheidungsgrundlage durch eine Nutzenbewertung zu schaffen.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
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