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Die Selbsthilfe ist gegen eine Änderung der Fördervorschriften. Die geplanten Veränderungen im Hilfsmittelbereich werden jedoch begrüßt.
Als Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften mit rund 1 Million Mitgliedern begrüßt die BAG SELBSTHILFE ausdrücklich den Vorschlag, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln zu verbieten, steht aber der Idee der Neuregelung der Projektförderung im Rahmen der Selbsthilfeförderung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber.
Die Stundensätze der beruflichen Betreuer sind seit 13 Jahren nicht gestiegen. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt daher den Gesetzentwurf. Für komplexe sowie dauerhaft aufwendige Betreuungen schlägt die BAG SELBSTHILFE vor, dass eine erhöhte Pauschale eingeführt wird.
Die Selbsthilfe plädiert für eine frühe Einbindung bei der Krebs-Forschung. Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) und Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband e.V. (HKSH-BV)
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorschlag zur barrierefreien Ausbauförderung der Praxen seitens des Bunderates sowie die geplante Stärkung des Zugangs von PatientInnen zur medizinischen Versorgung. Sie lehnt aber den erschwerten Zugang zur Psychotherapie sowie Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlung ab.
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
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