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Die BAG SELBSTHILFE steht dem im September 2018 vorgelegten Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in vielerlei Hinsicht kritisch gegenüber.
In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses.
Die Patientenvertretung konnte sich im heutigen Plenum mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Teilentfernung (Tonsillotomie) bei häufig entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durchsetzen. Die Teilentfernung stellt gegenüber der Komplettentfernung (Tonsillektomie) das schonendere Verfahren dar. Nun zeigen auch aktuelle Registerdaten, wie wichtig der Teilerhalt der Mandeln für spätere Krankheitsrisiken ist.
Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken möchte die Entscheidung im Bundestag diskutieren, ob vorgeburtliche Bluttests, mit denen Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt werden können, zu einer Kassenleistung werden sollen. Die BAG SELBST-HILFE begrüßt die Initiative und zeigt sich angesichts der weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung bestürzt.
Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.
BAG SELBSTHILFE fordert: Patient*innen nicht für medizinisch notwendige Rettungsfahrten zahlen lassen. Auch Krankenfahrten müssen schwer kranken Menschen erstattet werden.
Männer müssen beurteilen können, ob es Sinn macht, einen PSA- Test durchzuführen und welche Risiken für sie bestehen. Deshalb fordern Patientenvertreter eine bessere Entscheidungsgrundlage durch eine Nutzenbewertung zu schaffen.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
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