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Düsseldorf, 26.11.2018. BAG SELBSTHILFE fordert seit Jahren eine einheitliche Prüfstelle für Qualitätsstandards, die Ausweitung des Patientenrechtegesetzes sowie die Einrichtung eines Medizinschadenfonds
Berlin, 22.11.2018. Nach offiziellen Zahlen erkranken in Deutschland jährlich etwa 320.000 Menschen an einer Blutvergiftung unterschiedlichen Schweregrades, jeder Vierte stirbt daran. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb vor einem Jahr einen Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Quali-tätssicherungsmaßnahme gestellt. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnah-men zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten. Nun hat der G-BA die Entwicklung einer QS-Maßnahme beschlossen.
Berlin, 22.11.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zur Erweiterung des Neugeborenen-Screenings um den Test auf Spi-nale Muskelatrophie (SMA) angenommen.
Berlin, 22.11.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen beschlossen. Anträge der Patientenvertretung sind gescheitert.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu (Zusatz-) Nutzenbewertung von Arzneimitteln dienen bislang (nur) als Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und GKV-Spitzenverband.
Die Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung ist aus Sicht der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
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