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BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppositionsparteien zur heutigen Anhörung im Bundestag, rechtliche Neuregelung der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sowie eine bessere finanzielle Absicherung der Betreuung zu schaffen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sehr. Die in der BAG SELBSTHILFE zusammenarbeitenden Verbände sind sehr froh darüber, dass mit dem KJSG nun die seit langem angekündigte Grundentscheidung für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wurde.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es wiederum, dass das Bundesministerium für Gesundheit Personaluntergrenzen nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen überarbeitet. Eine ausreichende Personalausstattung hat eine hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensi-cherheit; hier kann die Festlegung einer entsprechenden Grenze die unterste Linie der Ausstattung festlegen.
BAG SELBSTHILFE richtet Spendenaufruf an Politik und Öffentlichkeit, um die Versorgung für chronisch kranke Menschen zu sichern.
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
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