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Die Patientenvertretung fordert beherzte Schritte von allen Akteuren des Gesundheitswesens zur Vermeidung von Todesfällen durch Sepsis, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ beauftragt hat.
Häufigere Testungen, Notfall-Hotlines und die Flexibilisierung des Entlastungsbetrages können wichtige Hilfestellungen für Betroffene in der derzeitigen Situation sein. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt deswegen die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Entlastung pflegender Angehöriger. Über die Pandemiesituation hinaus muss jedoch die Situation der pflegenden Angehörigen dauerhaft verbessert werden, etwa durch mehr unabhängige Beratungsangebote und stärkere Transparenz des Systems.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfes, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Insbesondere der Ansatz, dass die Kosten für ein Mehr an Pflegekräften nicht von den Versicherten getragen werden, wird sehr positiv gesehen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute einen Beschluss zum Austausch von bio-technologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika/Biosimilars) durch Ärztinnen und Ärzte zur Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie gefasst.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufzulegen.
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
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