Tastaturkürzel
Berlin, 06.12.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seiner Entscheidung zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL) einen spürbaren Schritt zurückgetan.
BAG SELBSTHILFE startet Social Media-Kampagne #mitgestalten - Ich bin Teil der Gesellschaft anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember und möchte das Engagement von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankungen sichtbar machen. Sie fordert die Menschen auf, in den sozialen Medien Facebook, YouTube, Instagram oder Twitter unter dem hashtag # mitgestalten - Ich bin Teil der Gesellschaft zu veröffentlichen, wie und wo sie sich engagieren.
Die BAG SELBSTHILFE Hashtag Kampagne zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung ist informativ, bunt und lebt davon, dass viele mitmachen.
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
TeilnehmerInnen gesucht!
BAG SELBSTHILFE begrüßt „Konzertierte Aktion Pflege“, fordert aber Deckelung der Eigenanteile und die gesetzeskonforme Übernahme der Investitionskosten.
Berlin, 16.05.2019: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt eine Reform der Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Dies stärkt bessere psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die BAG SELBSTHILFE plädiert jedoch für stärkere praktische Anteile in der Ausbildung.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt Vorschläge in Richtung auf eine schrittweisen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und anschließender Schaffung einer Pflegevollversicherung. Akuten Handlungsbedarf sieht sie für neue Regelungen zu den Eigenanteilen der Versicherten und zu Ausgleichen für Versichertengruppen mit erhöhten Pflegerisiken.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden