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Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!
BAG SELBSTHILFE beteiligt sich an Bündnis von mehr als 400 Organisationen
Neuausrichtung der Trägerschaft von Patientenorganisationen sollte zukünftig keinen Zweifel mehr an der Neutralität und Zuverlässigkeit der Beratung lassen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
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