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BAG SELBSTHILFE kritisiert das Vorhaben der Regierung scharf, das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitations-stärkungsgesetz (IPReG) in der aktuellen Form im Schnellverfahren verabschieden zu wollen, und damit das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen massiv zu beschneiden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt flexiblere finanzielle Rahmenbedingungen für Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen. Sie empfiehlt die Aufnahme der Einrichtungen der Selbsthilfe in den Rettungsschirm und die Schaffung von sicherer aktueller Förderung der Selbsthilfe durch Krankenkassen.
Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates.
BAG SELBSTHILFE fordert die politisch Verantwortlichen auf, aktuelle Informationen und Pressekonferenzen zur Lage und Entwicklung der Corona-Krise endlich auch in barrierefreien Formaten für Menschen mit Behinderung bereitzustellen.
BAG SELBSTHILFE fordert anlässlich des Internationalen Frauentages die Menschen auf, der geschlechterbezogenen Diskriminierung entgegenzutreten und sich für Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderung einzusetzen.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein.
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