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Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Geplante gesetzliche Regelungen nicht akzeptabel für betroffene Patientinnen und Patienten
BAG SELBSTHILFE begrüßt den lange geforderten Umbau des Finanzausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und fordert darüber hinaus eine Entwicklung eines Qualitätsportals für mehr PatientInneninformation.
Berlin, 06.12.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seiner Entscheidung zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL) einen spürbaren Schritt zurückgetan.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein.
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