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Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, auf Antrag der Patientenvertretung, die Aufnahme der Spinalen Muskelatrophie (SMA) in das erweiterte Neugeborenen-Screening (ENS) beschlossen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz zur Modernisierung des Personenförderungsrechts.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt nachdrücklich, dass der Prozess der Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben werden soll. Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können enorm von derartigen Prozessen profitieren, da bei Ihnen nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden, sondern auch Behandlungsprozesse besser koordiniert, Diagnoseodysseen verringert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Behandlern ermöglicht werden kann.
Die BAG SELBSTHILFE hält es nicht für ethisch vertretbar, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen erst in dritter Linie geimpft werden sollen- trotz-dem sie auch nach Auffassung der Ständigen Impfkommission teilweise ein extrem hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Sie fordert eine höhere Priorisierung von Menschen mit Vorerkrankungen bei der anstehenden Impfstrategie. Darüber hinaus muss auch die Barrierefreiheit der Impfzentren gesichert werden, damit auch Menschen mit Behinderungen geimpft werden können.
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
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