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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar, dass die Verordnung das Ziel verfolgt, Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und Personen, die diese Menschen behandeln, betreuen oder pflegen bei der Vergabe der Schutzimpfungen Priorität einzuräumen. Leider wird dieses Ziel jedoch mit der von der Ständigen Impfkommission vorgeschlagenen Priorisierung der Gruppen nicht hinreichend umgesetzt.
Die BAG SELBSTHILFE hält es nicht für ethisch vertretbar, dass Menschen mit schweren Vorerkrankungen erst in dritter Linie geimpft werden sollen- trotzdem sie auch nach Auffassung der Ständigen Impfkommission teilweise ein extrem hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Sie fordert eine höhere Priorisierung von Menschen mit Vorerkrankungen bei der anstehenden Impfstrategie. Darüber hinaus muss auch die Barrierefreiheit der Impfzentren gesichert werden, damit auch Menschen mit Behinderungen geimpft werden können.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorstoß von Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Ausgleichsabgabe für Unternehmen künftig zu erhöhen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass in verschiedenen Regelungsbereichen gesetzliche Verbesserungen vorgenommen wurden; insbesondere die Änderungen im Bereich der Qualitätssicherung und die Regelung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung bei Ärzten werden – teilweise mit Ergänzungsbedarf - sehr positiv gesehen.
BAG SELBSTHILFE startet neuen Selbsthilfepodcast
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
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