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Die BAG SELBSTHILFE unterstützt das gesetzgeberische Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Auch aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sind wohnortnahe Apotheken wichtige Ansprechpartner für Betroffene; gleichzeitig stellen aber auch die sog. Spezialversender wichtige Hilfestellungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen bereit.
Die BAG SELBSTHILFE plant für 2021 eine interkulturelle Ausstellung, die bundesweit an diversen Orten gastieren wird. Ziel der Ausstellung ist es, Menschen mit Migrationsgeschichte und einer Behinderung oder chronischer Erkrankung über die vielfältigen Möglichkeiten der Selbsthilfe als fester Bestandteil unseres Gesundheitssystems zu informieren.
Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE brauchen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine gute und sichere Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken ebenso wie die Möglichkeit einer Versorgung durch Versandhändler, insbesondere durch sog. Spezialversender.
Die Patientenvertretung fordert beherzte Schritte von allen Akteuren des Gesundheitswesens zur Vermeidung von Todesfällen durch Sepsis, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ beauftragt hat.
Häufigere Testungen, Notfall-Hotlines und die Flexibilisierung des Entlastungsbetrages können wichtige Hilfestellungen für Betroffene in der derzeitigen Situation sein. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt deswegen die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Entlastung pflegender Angehöriger. Über die Pandemiesituation hinaus muss jedoch die Situation der pflegenden Angehörigen dauerhaft verbessert werden, etwa durch mehr unabhängige Beratungsangebote und stärkere Transparenz des Systems.
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
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