BAG SELBSTHILFE: Digitalisierte Angebote und Innovationen in der Gesundheitsversorgung müssen von Anfang an barrierefrei sein!

BAG SELBSTHILFE begrüßt die geplante Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG), fordert aber eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für digitale Innovationen

Düsseldorf, 17.06.2019. Digitalisierte und innovative Versorgungsstrukturen sollen bessere und vereinfachte Zugangswege für PatientInnen zur Gesundheitsversorgung schaffen. Insbesondere für behinderte und chronisch kranke Menschen ist das von Bedeutung, wie am Beispiel von Menschen mit Sehbehinderungen deutlich wird. Ihnen helfen digitale Angebote beispielsweise Informationen über die richtige Augenklinik zu suchen oder bei Problemen oder gar Unfällen schnell Hilfe zu erhalten. Damit niemand von Gesundheitsleistungen, Patientenrechten und beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten im Gesundheitssektor ausgeschlossen wird, müssen digitale Angebote und Innovationen von Anfang an barrierefrei ausgestaltet sein. Deshalb fordert die BAG SELBSTHILFE entsprechende Maßgaben gesetzlich festzuschreiben und regt an, dass Ärzte, die über digitale Angebote beraten sollen, gezielt auf diese Aufgabe vorbereitet werden.

„Die Fehler, die bei der baulichen Zugänglichkeit zu Arztpraxen und Therapeuten in der Vergangenheit gemacht wurden, dürfen sich im digitalen Zeitalter nicht wiederholen. Wird nicht sichergestellt, dass durch die Versichertengemeinschaft finanzierte Anwendungen für alle Menschen zugänglich sind, werden insbesondere behinderte und chronisch kranke Menschen in ihrem Recht auf uneingeschränkte Teilhabe beschnitten, indem sie  dauerhaft auch von zwingend notwendigen Gesundheitsleistungen ausgeschlossen werden. Das ist nicht hinnehmbar. Hier sind klare gesetzliche Vorgaben erforderlich“, macht Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHIFE deutlich.

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