Druck der Patientenvertretung erfolgreich: Festbetrag für Lithium wurde aufgehoben

Der GKV-Spitzenverband hat am 07.11.2022 beschlossen, den Festbetrag von Lithium aufzuheben. Der Beschluss ist am 01.01.2023 in Kraft getreten (www.gkv-spitzenverband.de/am_festbetraege).

Der Festbetrag eines Arzneimittels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel einer Wirkstoffgruppe – den sogenannten Festbetragsgruppen – bezahlen. Es müssen aber auch Arzneimittel zum Festbetrag zu Verfügung stehen.

Patientenorganisationen beklagten schon lange, dass Patient:innen bei einigen Medikamenten eine erhöhte Aufzahlung leisten müssen und kein Präparat zum Festbetrag zur Verfügung stand. Dies kann durch einen zu niedrigen, festgelegten Festbetrag entstehen, wie zum Beispiel bei dem Wirkstoff Lithium, welches als Standardmedikament zur Rezidivprophylaxe (Rückfallprophylaxe) von bipolarer Störung und Depression eingesetzt wird. Die Lithiumrohstoffpreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen und somit auch die Preise der Hersteller, der Festbetrag wurde zwar schon einmal angepasst, dies hatte aber zu keiner Verbesserung geführt.

„Viele Patient:innen berichten, dass sie für Ihre Medikamente hohe Zuzahlungen leisten müssen. Häufig ist aber ein Wechsel auf einen anderen Wirkstoff aufgrund der Verträglichkeit sehr schwierig bis unmöglich, so dass hohe Aufzahlungen, die vor allem einkommensschwache Patient:innen immens belasten, für die „teureren“ Arzneimittel hingenommen werden müssen. Daher ist die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands nur folgerichtig und die Aufhebung des Lithium-Festbetrags ist für viele Patient:innen eine große Erleichterung oder ein großer Erfolg der Patientenvertretung“, berichtet Horst Harich, Patientenvertreter der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störung.

Kontakt: Horst Harich, Patientenvertreter, Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störung,
E-Mail: h.harich@dgbs.de

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Patient*Innenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Pressemitteilung

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