...der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) im Hinblick auf die dort vorgesehene Verankerung von Barrierefreiheit als unzureichend.
Gerade vor dem Hintergrund des 2016 weiterentwickelten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und vor allem der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erscheinen die hier in Teil A Kapitel 4 – Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung - enthaltenen Vorgaben nicht geeignet, in hinreichender Weise der Zielrichtung und dem Grundgedanken von Inklusion und Teilhabe in der praktischen Umsetzung beim Bau gerecht zu werden.