Ergänzende Stellungnahme Zu den Änderungsanträgen zum GWVG

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar die Zielsetzung der Anträge, die kontinuierliche Steigung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen für die Pflegekosten eines Pflegeheimplatzes abzumildern. Gleichzeitig bedauert sie nachdrücklich, dass die vorgesehene Lösung nicht zu einer wirklichen Entkoppelung der der sinnvollen tariflichen Erhöhungen und der Eigenanteile der Pflegebedürftigen kommt und die vorgesehenen Erleichterungen erst ab dem zweiten Jahr gelten.

Die Regelungen bleiben damit weit hinter der notwendigen Reform der Pflege zurück, die im Eckpunktepapier u.a. mit dem dort dargelegten Sockel-Spitze-Tausch beschrieben wurden, der eine echte Entkoppelung der Eigenanteile von den tariflichen Steigerungen bewirkt hätte. Dies wird seitens der BAG SELBSTHILFE sehr bedauert. 

Zudem birgt die vorgesehene Regelung auch das Risiko, dass den Pflegebedürftigen im ambulanten Bereich durch tarifliche Erhöhungen immer weniger Leistungen zur Verfügung stehen und sich dadurch die ohnehin dort bestehende Unterversorgung weiter verschärft. Hier wäre es dringend erforderlich, eine Dynamisierung der Leistungen vorzusehen, wie sie ja auch bereits im Eckpunktepapier vorgesehen war. Zudem muss sichergestellt werden, dass auf keinen Fall Budgets- etwa für die Tagespflege – gekürzt werden dürfen.

Auch das Thema Investitionskosten wurde leider im Entwurf – im Gegensatz zum Eckpunktepapier zur Pflegereform – nicht berücksichtigt. Dies ist umso unverständlicher, als die Übernahme der Investitionskosten zu Beginn des Aufbaus der Pflegeversicherung wegen der Entlastung der Sozialhilfe klar von den Ländern übernommen werden sollte. Dies ist nie wirklich geschehen, vielmehr übernehmen derzeit kaum noch Länder Beiträge zur Investitionskostenfinanzierung mit der Folge, dass die Betroffenen auch diese Kosten übernehmen müssen, obwohl diese an sich als Kosten der Daseinsvorsorge von den Ländern zu übernehmen sind. Im Grunde bezahlen die Pflegebedürftigen zwei Mal die Investitionskosten- einmal über ihre Steuern und das andere Mal direkt an das Pflegeheim; im Übrigen ist dies ähnlich wie bei der – unzureichenden - Investitionskostenfinanzierung der Länder bei den Krankenhäusern. Hier hätte die Übernahme eines Teils der Kosten durch die Länder für die Investitionskosten der Pflegeheime zumindest ein Einstieg in die an sich gebotene vollständige Übernahme der Kosten durch die Länder sein können.

Dabei darf zudem nicht aus dem Blick geraten, dass die Betroffenen nach wie vor die Kosten für Unterkunft und Verpflegung weiterhin zusätzlich zu den Pflegekosten im engeren Sinne und den Investitionskosten schultern. Hier wären aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE zumindest Kontrollmechanismen durch unabhängige Stellen einzuführen, da oft der Eindruck besteht, dass diese Kosten nicht mehr wirklich durch die tatsächlich anfallenden Kosten erklärbar sind.

Die Regelungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der anliegenden ergänzenden Stellungnahme.

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