Nachdem die Patientenvertretung gemeinsam mit dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Josef Hecken bereits im Juli 2025 einen Antrag zur Nutzenbewertung einer Prostatakrebsfrüherkennungsstrategien an das Plenum übermittelt hatte, ist nun das offizielle Verfahren im G-BA gestartet. Dies bedeutet, dass das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den aktuellen wissenschaftlichen Stand anhand von Studienergebnissen recherchiert und bewertet.
Berlin, 16.10.2025: Die zur Prüfung stehende Screeningstrategie sieht Folgendes vor: Nach einer patientenindividuellen Aufklärung unter Zuhilfenahme einer schriftlichen Patienteninformation (Entscheidungshilfe) wird bei Männern im Alter zwischen 50 und 70 Jahren eine Testung des prostataspezifischen Antigens (PSA) durchgeführt. In Abhängigkeit des dabei ermittelten PSA-Wertes erfolgt anschließend entweder eine erneute PSA-Testung nach einem Intervall von 2 bis 5 Jahren oder es erfolgt die Durchführung einer Magnetresonanztomografie (MRT) mit ggf. MRT-gezielter Biopsie. Die Erforderlichkeit einer MRT kann unter Anwendung eines Risikoscores geprüft werden.
„Nun ist das Verfahren offiziell beim G-BA eröffnet. Trotzdem brauchen wir noch einen langen Atem und Geduld, um eine Aussage zu Nutzen und Risiken der vorgeschlagenen Früherkennungsstrategie treffen zu können“, so Ernst-Günther Carl, Patientenvertreter im G-BA.
Für die Bewertung der Studiendaten hat das IQWiG nun 12 Monate Zeit. Die Ergebnisse werden dann in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht und auf dieser Basis steigt der G-BA in seine Beratungen ein, ob und wie ein neues Früherkennungsangebot des Prostatakrebses als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden kann.
Ansprechpartner: Ernst-Günther Carl, Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V.
guenther@carl-soft.de