Patientenvertretung: Besondere Regelungen für Parodontitisbehandlung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Leistungen zur Behandlung einer Parodontitis für die Versicherten definiert, bei denen eine systematische Parodontitis - Behandlung nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann.

Berlin, 6. Mai 2021: Versicherte, die pflegebedürftig sind oder Eingliederungshilfe beziehen und aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nicht systematisch nach der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) behandelt werden können, waren bisher mindestens teilweise von der Versorgung ausgeschlossen. Heute hat der G-BA die erforderlichen Änderungen in der Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (BehandlungsRichtlinie) beschlossen.

„Mit der neuen Regelung werden diesen bisher benachteiligten Versicherten parodontologische Behandlungsleistungen angeboten, und das begrüßt die Patientenvertretung sehr.“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss zahnärztliche Behandlung. Häufig können nicht alle Elemente einer systematischen Parodontitis- Therapie durchgeführt werden. Zudem besteht oft durch den Einbezug der Pflege- und Unterstützungspersonen ein zusätzlicher Koordinationsaufwand. Darüber hinaus wird ein Leistungsanspruch für Versicherte eingeführt, die einer Behandlung in Allgemeinnarkose bedürfen oder bei denen die Kooperationsfähigkeit aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist.

Das Inkrafttreten dieser Regelungen soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Erstfassung der PAR-Richtlinie am 1. Juli 2021 erfolgen.

Hintergrund: Die Erstfassung der neu geschaffenen PAR-Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen hatte der G-BA am 17. Dezember 2020 beschlossen. Die dort definierten Leistungen setzen sich zusammen aus Vorbehandlung, antiinfektiöser Therapie und Nachbehandlung und stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen allen Versicherten zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Gregor Bornes, 0221 276 2960 (Sprecher im Unterausschuss Zähnärztliche Leistungen)
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter*innen der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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