Berlin, 16.11.2023: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute ein Disease-Management-Programm (DMP) für Erwachsene mit Adipositas beschlossen. Leider wurden wichtige Bausteine wie die Ernährungstherapie sowie reduzierte Anforderungen an die Patientenschulung nicht aufgenommen.
Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Menschen mit Adipositas zu entwickeln. Leider konnte eine leitliniengerechte Adipositastherapie im neuen DMP aufgrund verschiedener leistungsrechtlicher Restriktionen nicht umgesetzt werden. So ist beispielsweise die für die Betroffenen wichtige individuelle Ernährungstherapie keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Betroffenen bleibt häufig nur die Eigenfinanzierung.
Große Hoffnung hatte die Patientenvertretung auch in die Patientenschulungen gesetzt, die als zentrale Maßnahme des DMPs Adipositas gelten. Es konnte jedoch kein Schulungsprogramm identifiziert werden, dass alle Voraussetzungen für ein flächendeckendes Angebot erfüllt. „Wir hatten uns erhofft, dass möglichst viele Menschen mit Adipositas frühzeitig zumindest Zugang zu einer Patientenschulung erhalten, in der sie lernen, ihren Lebensstil zu ändern, so Herr Wirtz, Patientenvertreter im G-BA.
Die Patientenvertretung konnte sich auch nicht damit durchsetzen, dass Versicherte bereits mit einem Body-Mass-Index (BMI) ab 30 kg/ m² in das DMP eingeschrieben werden können. Damit wird aus Sicht der Patientenvertretung das präventive Ziel dieser strukturierten und bedarfsgerechten Versorgung verfehlt.
Auch wenn zunächst die Beratungen für das DMP Adipositas abgeschlossen sind, sind nun der Gesetzgeber und die gemeinsame Selbstverwaltung gefordert, die aufgezeigten Versorgungslücken im Sinne der Betroffenen zu schließen.
Ansprechpartner: Michael Wirtz, Patientenvertreter, michael.wirtz@adipositas-selbsthilfe.de
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen
entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat,
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht