Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA: Mammographie-Screening auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren – Aufklärung und Beratung sind das A und O

Berlin, 21. September 2023: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute einen Beschluss getroffen, der die Erweiterung der Anspruchsberechtigung für die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm für Frauen von 70 bis 75 Jahren beinhaltet.

Frauen in Deutschland haben aktuell im Alter zwischen 50 und 69 Jahren einen Anspruch darauf, alle zwei Jahre am Brustkrebs-Früherkennungs-Programm teilzunehmen. Anlass für die Überprüfung dieser Altersgrenzen waren geänderte EU-Empfehlungen. Der G-BA hat vor diesem Hintergrund das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, eine Evidenzanalyse zum Nutzen der neuen Altersgrenzen und zusätzlich eine Modellierung durchzuführen, welche neben empirischen Daten auf einer Reihe von – mehr oder weniger sicheren – Annahmen basierte. Das IQWiG schlussfolgerte in seinem Abschlussbericht einen Anhaltspunkt für einen Nutzen für die älteren Frauen. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz bewertete eine Fortführung als gerechtfertigt.

Bevor die Erweiterung der oberen Altersgrenzen umgesetzt werden kann, braucht es noch Zeit für einige technischen und organisatorischen Anpassungen. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 soll jedoch die Möglichkeit bestehen, dass sich Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren selbst bei der für sie zuständigen Zentralen Stelle für einen Termin anmelden können.

Die Patientenvertretung hofft, dass interessierte Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren in der Übergangszeit von der Ausweitung des Angebots erfahren und dass sie zeitnah die schriftlichen Informationen erhalten, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Ein wichtiges Anliegen der Patientenvertretung ist dafür Sorge zu tragen, dass beim Mammographie-Screening individuell zwischen Nutzen und Schaden abgewogen werden kann, so wie das auch das IQWiG in seinem Abschlussbericht fordert. Weil die individuelle Abwägung zwischen Nutzen und Schaden beim Mammografie-Screening entscheidend ist, sollten Kommunikation und Beratung optimal organisiert werden. Die deutschlandweit etablierte Entscheidungshilfe kann hier nur eine Grundlage und Unterstützung sein.

Mitte der 2020er Jahre werden weitere aussagekräftige Erkenntnisse aus Studien erwartet, die sich mit einer Ausweitung von Altersgrenzen eines bereits etablierten Brustkrebs-Screeningprogramms befassen (AgeX-Studie). Sobald deren Ergebnisse vorliegen, sollte geprüft werden, ob sie die bisherigen Empfehlungen zur Erweiterung der Altersgrenzen bestätigen.

Ansprechpartnerin: Cordula Mühr (SoVD), Patientenvertreterin im G-BA

Weiterführende Informationen:  www.g-ba.de/mammographie-screening-70plus

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter*innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Pressemitteilung

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