Düsseldorf, 1. August 2026. – Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte verfügen inzwischen automatisch über eine elektronische Patientenakte (ePA). Wer diese nicht nutzen möchte, kann widersprechen – die Akte wird dann gelöscht. Besteht die ePA, sind Arztpraxen und Krankenhäuser verpflichtet, relevante medizinische Daten einzupflegen. Versicherte sollen ihre Gesundheitsdaten jederzeit selbst einsehen können – über eine App auf dem Smartphone oder am Computer. Doch genau dieser Zugang wird für viele Menschen nun erheblich erschwert. Zugang haben seit dem 1.7.2026 nur noch Menschen, die über ein Endgerät mit neuem Betriebssystem verfügen. Das ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE unzumutbar.
„Es ist nicht akzeptabel, dass der Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten faktisch davon abhängt, ob man sich ein neues Smartphone leisten kann“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. „Die elektronische Patientenakte soll die Gesundheitsversorgung verbessern und Patient*innen stärken. Sie darf nicht dazu führen, dass Menschen mit älteren Endgeräten von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen werden.“
Hintergrund sind verschärfte Sicherheitsvorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Seit dem 1. Juli 2026 unterstützen die Apps der gesetzlichen Krankenkassen den Zugriff auf die elektronische Patientenakte auf älteren Betriebssystemen nicht mehr. Smartphones mit Android 13 oder iOS 17 und älter können damit nicht länger für die Einsicht in die ePA genutzt werden.
Zwar besteht grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte über einen Computer einzusehen. Für viele Menschen stellt dies jedoch keine realistische Alternative dar. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten oder Menschen mit Migrationsgeschichte verfügen häufig weder über die notwendige technische Ausstattung noch über die digitalen Kompetenzen, um diesen Weg problemlos zu nutzen.
Die BAG SELBSTHILFE betont ausdrücklich, dass hohe IT-Sicherheitsstandards unverzichtbar sind. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass Sicherheitsanforderungen nicht zulasten der Zugänglichkeit gehen. „Digitale Sicherheit und digitale Teilhabe dürfen keine Gegensätze sein“, so Danner. „Wenn Millionen Versicherte ihre Gesundheitsdaten nur noch mit aktueller und teurer Hardware einsehen können, entsteht eine neue Form der digitalen Ungleichheit.“
Die BAG SELBSTHILFE fordert deshalb praktikable Lösungen, die sowohl den Schutz sensibler Gesundheitsdaten gewährleisten als auch allen Versicherten einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer elektronischen Patientenakte ermöglichen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf niemanden zurücklassen.
Mit freundlichen Grüßen
Burga Torges
Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE
Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 14 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.