Pressemitteilung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf kein Modellversuch werden

BAG SELBSTHILFE kritisiert Gesetzentwurf als beispielhaftes Alarmsignal dafür, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erheblich ins Wanken gerät.

Düsseldorf, 17.08.2016. „Es wäre jetzt die Chance gewesen, diese Reform endlich auf den Weg zu bringen. Stattdessen bleibt es bei der alten Zuständigkeitsaufteilung.“ Mit diesen Worten kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, den Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat.

Die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgesehene Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen wird damit auf unbestimmte Zeit verschoben. Statt die sogenannte inklusive Lösung verbindlich umzusetzen, sieht der Gesetzentwurf lediglich eine bis Ende 2032 befristete Experimentierklausel vor. Kommunen können damit bei ihren Landesregierungen beantragen, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe regional zu erproben.

„Für die Mehrheit der betroffenen Familien bleibt damit das zermürbende Verschieben von Zuständigkeiten zwischen Jugendämtern und Eingliederungshilfeträgern bestehen“, macht Dr. Danner deutlich.

Zum Hintergrund:

Seit mehr als 30 Jahren sind die Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen geteilt. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen ist das SGB VIII maßgeblich, für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen weiterhin das SGB IX. Die ursprünglich für den 1. Januar 2028 vorgesehene vorrangige Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe wird nun nicht umgesetzt.

„Inklusion darf aber nicht davon abhängen, in welcher Kommune ein Kind lebt“, betont Danner. „Eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe braucht einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen und darf nicht zum Modellversuch werden.“

Kritisch bewertet die BAG SELBSTHILFE zudem die geplante Einführung einer sogenannten infrastrukturellen Bildungsassistenz in Form von Schulbegleitung und Kitaassistenz. Der Gesetzentwurf räumt solchen Angeboten Vorrang ein, ohne zugleich ausreichende Qualitätskriterien und klare Vorgaben zur Sicherung individueller Bedarfe festzulegen.

„Hier droht ein tiefgreifender Systemwechsel zulasten der betroffenen Kinder und Jugendlichen“, warnt Danner. „Gerade für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche darf Assistenz nicht auf eine schulische oder institutionelle Infrastruktur reduziert werden. Wenn individuelle Teilhabe, Pflege, Kommunikation, Sicherheit und Entwicklung mehr erfordern, muss auch weiterhin eine passgenaue Unterstützung möglich sein.“

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE steht damit mehr auf dem Spiel als eine einzelne Reform. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Alarmzeichen dafür, dass die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erheblich ins Wanken gerät“, sagt Danner. „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf bedarfsgerechte, selbstbestimmte Teilhabe und chancengleiche Bildung.“

Die BAG SELBSTHILFE fordert deshalb deutliche Nachbesserungen. Die Reform müsse einen verlässlichen Rahmen für eine inklusive, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe schaffen.

„Die inklusive Lösung darf nicht zur Kostenfrage werden“, so Danner. „Entscheidend ist, was Kinder und Jugendliche für ihre Teilhabe brauchen – nicht, welches Leistungssystem am Ende weniger kostet.“

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

BAG SELBSTHILFE

Kirchfeldstraße 149

40215 Düsseldorf

Zurück