Pressemitteilung: Keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durch Unklarheiten und Ausnahmeregelungen im Triage-Gesetz!

BAG SELBSTHILFE fordert weitere Nachbesserungen sowie Präventionsmaßnahmen zum Schutz der vulnerablen Gruppen in Form von Masken- und Isolationspflicht

 

Düsseldorf, 26.7.2022. Im Falle von pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungska­pazi­täten müssen chronisch kranke und behinderte Menschen auf einen sicheren Rechtsrahmen vertrauen können. Denn hier geht es um Leben und Tod.

„Der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz hat zwar wichtige Forderungen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen wie etwa die Nichtberücksichtigung von Alter, Behinderung, Gebrechlichkeit, verbleibender Lebenserwartung und vermeintlicher Lebensqualität. Gleichzeitig werden aber unklare Begrifflichkeiten und widersprüchlichen Ausnahmeregelungen im Verfahren die Umsetzung dieser sinnvollen Maßgaben erschweren, da etwa die Ausnahmeregelung dafür sorgen wird, dass notwendige Verfahrensregelungen in der Praxis leerlaufen. Dies muss im Gesetzgebungsverfahren noch korrigiert werden. Außerdem ist es dringend erforderlich, bei der Schutzpflicht des Staates gegenüber den vulnerablen Gruppen bereits früh anzusetzen, damit der Eintritt einer Triage-Situation bereits im Vorfeld verhindert wird. Hier ist die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine Maskenpflicht in Innenräumen sowie ein Weiterbestehen der Isolationspflicht bei Infektion unerlässlich“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Denn sowohl bei Menschen mit Krebserkrankung als auch bei Menschen mit Immunsuppression können Infektionen nach wie vor lebensbedrohlich werden- trotz einer Impfung.

 „Zudem fehlt ein Konzept zur Umsetzung der barrierefreien Kommunikation bei der Aufklärung über die intensivmedizinische Behandlung in den Krankhäusern und Kliniken. Hier müssen landesweit beispielsweise Adresslisten von Gebärdensprachdolmet-schern vorgehalten werden. Denn alle medizinischen Entscheidungen – auch im Zusammenhang mit einer Triage-Situation – müssen mit den Betroffenen getroffen werden und nicht über ihren Kopf hinweg mit Angehörigen. Letzteres findet in der Praxis leider nach wie vor noch zu häufig statt“, so Dr. Danner. Auch Regelungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte und der Pflegefachkräfte zum Abbau von stereotypischen Sichtweisen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen müssten schnellstmöglich geschaffen werden. Denn hierin habe das Bundesverfassungsgericht das größte Risiko für die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gesehen.

 

Burga Torges

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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 123 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

 

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