Düsseldorf, 26. Juni 2026. Nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni in Berlin warnt die BAG SELBSTHILFE eindringlich vor Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie Kindern und Jugendlichen. Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Kommunen dürfen notwendige Reformen des Sozialstaats nicht zulasten derjenigen gehen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Hintergrund der Diskussionen sind die steigenden Ausgaben der Kommunen, insbesondere für die Eingliederungshilfe sowie für die Kinder- und Jugendhilfe. Bereits im April 2026 wurde das Papier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bekannt, das weitreichende Einsparungen in beiden Bereichen plant. Zur Debatte stehen unter anderem eine Begrenzung von Wunsch- und Wahlleistungen, Einschränkungen bei Fahr- und Mobilitätsdiensten für Menschen mit Behinderungen sowie Kürzungen bei Schulbegleitung, Integrationshilfen und Leistungen der Jugendhilfe. Dazu gehört insbesondere die in Aussicht gestellte Umwandlung des bisher bestehenden Anspruches auf individuelle Unterstützungsleistungen zugunsten sog. „infrastruktureller Angebote“.
„Trotz finanzieller Schieflage der Kommunen dürfen geplante Sparmaßnahmen nicht zu massiven Leistungskürzungen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie zu Lasten der Kinder und Jugendlichen als den Schwächsten in unserer Gesellschaft führen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Die vorgesehenen Sparmaßnahmen haben aus Sicht der BAG SELBSTHILFE weitreichende Konsequenzen. „Die in Aussicht gestellten Sparpläne der Bundesregierung stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie, unseren Sozialstaat und unsere Werteordnung dar, sondern sie sind auch ein Angriff auf die in der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Menschenrechte. Diese Rechte auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sowie auf ein gedeihliches und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft dürfen bei der anstehenden Sozialstaatsreform nicht zur Disposition stehen“, mahnt Danner.
Die BAG SELBSTHILFE appelliert an Bund und Länder, die anstehenden Reformen gemeinsam mit den betroffenen Menschen und ihren Verbänden zu gestalten. Haushaltskonsolidierung dürfe nicht auf Kosten von Teilhabe und Inklusion erfolgen.