Pressemitteilung PAT-V: 11 Jahre: Liposuktion beim Lipödem endlich Kassenleistung

Der G-BA hat heute die Aufnahme der Liposuktion (Fettabsaugung) für alle Stadien des Lipödems für den ambulanten und stationären Bereich in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Die Durchführung bleibt jedoch an bestimmte Voraussetzungen wie eine erfolglose konservative Behandlung geknüpft.

Berlin, 17.07.2025: Vor mehr als 11 Jahren hat die Patientenvertretung einen Antrag auf Methodenbewertung der Liposuktion im G-BA gestellt. 2017 kam der G-BA – entgegen der Auffassung der Patientenvertretung – zum Entschluss, dass der Nutzen nicht ausreichend belegt sei. Es wurde lediglich das Potential der Liposuktion anerkannt und damit beschlossen, eine Erprobungsstudie durchzuführen. Diese sollte die Frage klären, ob und welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zur konservativen Behandlung hat und welche Effektivität und Sicherheit diese Behandlung bietet. Die Daten der einjährigen vergleichenden Studie liegen nun vor und zeigen signifikante Ergebnisse bei der Schmerzreduktion und der Lebensqualität.

„Der lange Weg hat sich gelohnt. Der heutige Beschluss eröffnet für viele Patientinnen, bei denen eine konservative Behandlung erfolglos geblieben ist, die Möglichkeit, durch die Liposuktionen ihr krankhaftes Fett absaugen zu lassen, somit ihre Schmerzen zu verringern und ihre Lebensqualität wieder zum Positiven zu verändern“, so Peggy Bergert vom Lipödem Hilfe Deutschland e. V. Deutliche Kritik äußerte die Patientenvertretung allerdings, dass ab einem BMI von 32 bzw. 35kg/m² nur unter strengsten Voraussetzungen oder sogar gar keine Liposuktion erbracht werden darf. „Diese Regelung lässt sich aus den Studienergebnissen nicht ableiten. Nun gibt es die Liposuktion als Kassenleistung für alle Stadien und gleichzeitig passiert damit wieder eine Einschränkung. Das ist für uns nicht erklärbar. Zudem muss die konservative Therapie weiterhin in notwendigem Umfang allen Betroffenen – ob Liposuktion oder nicht – uneingeschränkt zur Verfügung stehen.“ 

Bisher waren die Behandlungsmöglichkeiten für Lipödem in der vertragsärztlichen Versorgung für die Stadien I und II auf konservative, symptomorientierte Behandlungen unter Einsatz der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE) beschränkt. Diese Therapie, bestehend aus einer Kombination von Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie und Pflege der Haut, kann allerdings nur Symptome mindern, eine bestehende Fettvermehrung allerdings nicht beeinflussen. Das Lipödem ist eine chronische, fortschreitende Erkrankung, die nur Frauen betrifft und sich durch eine Verteilungsstörung des Fettgewebes an Armen und Beinen äußert. Die Erkrankung versursacht nicht nur starke Schmerzen und Schweregefühl, sondern beeinträchtigt auch die Lebensqualität der Betroffenen erheblich.

Ansprechpartnerin: Peggy Bergert, Lipödem Hilfe Deutschland e. V.
p.bergert@lipoedem-hilfe-ev.de

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: 

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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