Pressemitteilung: Patientenorganisationen warnen

Länderklage gegen Mindestmengenregelungen gefährdet Versorgungsqualität

Berlin, 13.08.2025: Die Maßgeblichen Patientenorganisationen sind irritiert über die angekündigte Klage der Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klage richtet sich gegen drei durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Qualitätssicherungsmaßnahmen. Konkret geht es um die Mindestmengenregelung für Extrem-Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm, die Mindestmengenregelung zur allogenen Stammzelltransplantation sowie die Mindestanforderungen an Personalvorgaben in der Psychiatrie. 

„Die drei Bundesländer betreiben hier offenbar Standortpolitik auf Kosten des Patientenwohls, und das unter dem Deckmantel der Daseinsvorsorge. Planbare Leistungen sollten immer dort stattfinden, wo die am besten verfügbare Versorgungsqualität zu erwarten ist. So funktioniert Spezialisierung und nur das garantiert die bestmögliche Versorgung“, sagt Thomas Moormann, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband. 

Wirtschaftliche Interessen dürfen nach Ansicht der Patientenorganisationen nicht über das Leben und die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gestellt werden. Teure und komplexe Leistungen wie die Versorgung von Frühgeborenen oder die Durchführung einer allogenen Stammzelltransplantation gehören in die Hände spezialisierter Krankenhäuser und dürfen nicht zur Absicherung defizitärer Standorte unter geringeren Qualitätsstandards missbraucht werden. 

Hintergrund:  Die Klage der Bundesländer zielt darauf ab, die Vorgaben des G-BA auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die seit 2024 geltende Mindestmenge von 25 Fällen pro Standort und Jahr für Extrem-Frühgeborene und von 40 Fällen bei allogenen Stammzelltransplantationen basieren dagegen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die einen klaren Zusammenhang zwischen Fallzahl und Überlebensrate belegen. Ziel der Mindestmengenregelungen ist es, hochspezialisierte Leistungen dort zu bündeln, wo Erfahrung und Routine die besten Ergebnisse erwarten lassen. 

Kontakte: Cordula Mühr, PatV und Sprecherin im UA QS beim G-BA, patientenbeteiligung@g-ba.de,
Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv, thomas.moormann@vzbv.de 

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: 

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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