Pressemitteilung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen endlich entlasten!

BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserung bei der Reform des Pflege-unterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)

Düsseldorf 9.3.2023. Anlässlich er heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zu Reformen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes erinnert die BAG SELBSTHILFE als Dachverband von 120 Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen und deren Angehörigen die Bunderegierung an die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in ausreichendem Masse zu entlasten. Die derzeitig geplanten Maßnahmen sind sicherlich zu begrüßen, aber in keiner Weise ausreichend, um tatsächliche Entlastung zu schaffen.

„Betroffene und ihre Angehörige haben in stationären Einrichtungen derzeit mit Kostensteigerungen von teilweise über 500 € zu kämpfen. Gegenüber 2018 sind die Kosten für einen Heimplatz im Schnitt bundesweit von 1.772 auf 2.411 € gestiegen, ein Plus von 36 Prozent. Wie finanziell überlastet die Betroffenen und ihre Angehörigen derzeit sind, zeigt sich auch daran, dass die Zahl der pflegebedürftigen Personen, die in einer stationären Einrichtung auf Sozialhilfe angewiesen sind, steigt und voraussichtlich weiter steigen wird. Daher fordert die BAG SELBSTHILFE die Eigenanteile mit einem Sockel-Spitze-Tausch mindestens auf dem Niveau des Vorjahres zu begrenzen, eine Übernahme (und Kontrolle) der Investitionskosten durch die Länder und eine bessere Kontrolle der Kosten für Unterkunft und Verpflegung“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Darüber hinaus sollte auch der im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausgleich der medizinischen Behandlungspflege dringend umgesetzt werden, um die Pflegebedürftigen und ihre Familien zu entlasten. Die Notwendigkeit einer Entlastung betrifft auch den ambulanten Bereich. Denn nach wie vor sind pflegende Angehörige der größte Pflegedienst der Nation, werden derzeit aber nicht ausreichend entlastet, sondern eher zusätzlich belastet, etwa durch tariflich bedingte Kostensteigerungen bei den Pflegesachleistungen. Eine Erhöhung um mehr als 5 Prozent ist hier erforderlich. Denn die steigenden Lebenshaltungs- und Energiepreise führen dazu, dass immer weniger eigene Mittel für pflegebedingte Leistungen aufgewendet werden können und so eine private Kompensation der fehlenden Leistungen nicht mehr möglich ist, die in der Vergangenheit vielleicht noch in Einzelfällen gelungen ist. Auch hier fordert die BAG SELBSTHILFE eine erhebliche Erhöhung der Leistungen und ab 2024 eine jährliche Dynamisierung, die sich gemischt an Verbraucherpreisen und tatsächlichen Kostensteigerungen im Bereich der Kostensteigerung im Bereich der Pflegesachleistungen orientiert.

„Außerdem muss aus Sicht der BAG SELBSTHILFE die Erhöhung des Pflegegeldes endlich umgesetzt werden. Für das zuletzt 2017 angepasste Pflegegeld braucht es nun endlich einer zeitnahen Erhöhung zum 1. Juli dieses Jahres um 18 Prozent, um die hohen Belastungen der Betroffenen und ihren Familien ein Stück weit aufzufangen“, so Dr. Martin Danner.

Ebenfalls kritisch sieht die BAG SELBSTHILFE die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung, da diese nicht dazu dient, die vorhandenen strukturellen Probleme der Pflegeversicherung dauerhaft zu lösen; gleichzeitig dürfte es zu der Erhöhung angesichts des Defizites der Pflegeversicherung und der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes nur wenig Alternativen geben. Insgesamt wäre zur Abfederung der enormen Kostensteigerungen dringend ein höherer Steuerzuschuss vorzusehen.

 

Freundliche Grüße

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.

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