Pressemitteilung: Teilhabestärkungsgesetz: Assistenzkosten für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus einheitlich regeln!

BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf jetzt endlich Fakten zu schaffen.

Düsseldorf, 16.3.2021. Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung auch während einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung. Doch wer die Kosten dafür trägt, ist nicht eindeutig geregelt. Weil die meisten Menschen mit Assistenzbedarf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder ihre Pflege und Assistenz zu Hause über ambulante Dienste erhalten, ist derzeit unklar, ob die Assistenzkosten im Krankenhaus überhaupt übernommen werden. Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit. Ein unhaltbarer Zustand findet die BAG SELBSTHILFE und fordert von der Politik, die Assistenz im Krankenhaus durch die Reform des Teilhabestärkungsgesetzes jetzt umfassend zu regeln.

„Eine vertraute Begleitperson ist insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder auch Ängsten in fremden Umgebungen unverzichtbar. Diagnose und Entscheidungen über eine individuelle Therapie sind andernfalls deutlich erschwert. Auch für das Krankenhauspersonal bedeutet die individuelle Assistenz eine Entlastung. Denn sie können den zusätzlichen Betreuungs- und Pflegebedarf in ihrem straffen Arbeitsalltag nicht gewährleisten. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass nur Menschen mit Behinderungen, die ihre persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz auch bei Klinikaufenthalten finanziert bekommen. Wir fordern daher, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung vorzulegen und zu verabschieden, die endlich die Finanzierung für die Begleitung von allen Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus regelt“, sagt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Bereits im Mai 2020 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Zuständigkeit für die Kostentragung einer professionellen Krankenhausbegleitung für Menschen mit Behinderungen zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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