Pressemitteilung: Menschen mit Behinderungen auch digital mitnehmen

Inklusion darf nicht haltmachen vor der Digitalisierung in der Arbeitswelt

 

Düsseldorf/Berlin, 01. März 2024 - Immer mehr Angebote und Dienstleistungen werden digital erbracht. Das gilt für die Vereinbarung eines Termins bei der kommunalen Behörde oder die Antragstellung bei der Krankenkasse ebenso wie für Leistungen privater Anbieter. Auch in der Arbeitswelt werden zunehmend Arbeitsprozesse digitalisiert. Das kann sehr vorteilhaft sein, setzt aber voraus, dass die verwendeten Arbeitsmittel und das entsprechende Arbeitsumfeld für alle Arbeitnehmer*innen barrierefrei nutzbar sind.

„Digitale Barrieren schließen oft Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen vom Geschäftsverkehr und vom Arbeitsleben aus", erläutert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. "Das ist umso misslicher, wenn es sich um Angebote und Dienstleistungen handelt, die für alle Bürger*innen unabdingbar sind. Sei es die Terminvereinbarung beim Arzt oder das Einlösen eines E-Rezepts, die Beantragung eines neuen Personalausweises oder etwa der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Vor allem aber ist es nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderungen zusätzliche Nachteile in der Arbeitswelt erleiden, weil für sie digitale Barrieren bestehen. Denn sie haben ohnehin schon erhebliche Schwierigkeiten bei der Jobsuche“, kritisiert Dr. Martin Danner.

Das gilt für die tägliche Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sowie die digitale Kommunikation innerhalb und außerhalb eines Betriebes. Barrierefreiheit ist aber auch notwendig, wenn es um die Digitalisierung der Arbeitsumgebung, das heißt bei Gegenständen, Arbeitsmitteln und Gebäuden geht.

Der Gesetzgeber hat reagiert und die öffentliche Verwaltung schon vor einigen Jahren dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Internetauftritte barrierefrei zu gestalten, damit diese auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Ab Sommer 2025 gelten nun auch verpflichtende Vorgaben für private Anbieter von bestimmten Waren und Dienstleistungen. So sind Hersteller, Importeure, Händler und sonstige Anbieter nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) künftig dazu verpflichtet, Online-Geschäfte und -Angebote, aber auch bestimmte technische Geräte wie etwa Computer, Smartphones, Automaten barrierefrei auszugestalten.

"Eine solche Verpflichtung ist notwendig, um Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe und gleichberechtigten Zugang u.a. zu Informations- und Kommunikations-Technologien und -Systemen zu ermöglichen. Auch wenn das Gesetz aus Sicht der BAG SELBSTHILFE noch nicht ausreichend ist, stellt es sicherlich einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit dar", so Dr. Martin Danner.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel betonte in seinem Grußwort die Bedeutung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. „Bei der Entwicklung von digitalen Angeboten und Werkzeugen sollten Menschen mit Behinderungen von Anfang an beteiligt werden. Sie sind Expert*innen in eigener Sache und wissen am besten, welche Barrieren gar nicht erst entstehen sollten. Ihre Beteiligung ermöglicht es den Anbietenden, Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, die alle gut nutzen können. Barrierefreiheit auch im digitalen Raum ist ein Gewinn für alle und ein Qualitätsmerkmal eines modernen Landes.“

Entsprechend wichtig ist auch eine Sensibilisierung für die digitale Barrierefreiheit in der Arbeitswelt. Dass diese zunehmend in der öffentlichen Verwaltung wie auch bei Unternehmen erkennbar wächst, zeigt das von der BAG SELBSTHILFE gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) seit vier Jahren durchgeführte Projekt „Teilhabe 4.0: Digitalisierung der Arbeitswelt barrierefrei gestalten“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.

„Wir leben in Zeiten rasanter technologischer Weiterentwicklungen. Diese bieten viele Chancen für die Barrierefreiheit. Aber bei unbedachter Umsetzung können auch neue Barrieren entstehen. Gerade für kleinere Unternehmen und kommunale Verwaltungen ist es nicht immer leicht, den Überblick über den Stand der Technik und der gesetzlichen Vorgaben zu behalten. In den Angeboten des Projekts Teilhabe 4.0 sind darum aktuelles Wissen und praktische Tipps in verständlicher Form zusammengetragen und aufbereitet, so dass auch Unternehmen und Verwaltungen mit geringen Personalressourcen den Anschluss behalten können und der Transfer in den Arbeitskontext gelingt.“, so Annika Nietzio, stellvertretende Leiterin des KBV und Projektleiterin im Projekt Teilhabe 4.0.

Das Interesse an den bisher im Rahmen des Projektes angebotenen Schulungen - etwa zur Erstellung barrierefreier Dokumente oder Webseiten - war riesig. Auch die am 29. Februar 2024 in Berlin stattgefundene hybride Fachtagung fand einen regen Zulauf - sowohl vor Ort im Kleisthaus beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung als auch online an den Bildschirmen zuhause oder im Büro. Insgesamt verfolgten vor Ort rund 100 Teilnehmende und fast 300 Interessierte beim Live-Stream die Diskussionen und Vorträge, die eine Bestandsanalyse ebenso beinhalteten wie auch Einschätzungen der künftigen Entwicklung aufzeigten.

Die Veranstaltung zeigte, dass allen Akteuren nicht nur die Notwendigkeit eines barrierefreien Angebots und dessen weiteren Ausbaus in der Zukunft bewusst ist, die Teilnehmenden waren sich auch darin einig, dass barrierefreie Digitalangebote für alle von Nutzen sind. Denn Teilhabe und bessere Erreichbarkeit der Kund*innen vergrößert natürlich auch den individuellen Absatzmarkt der Unternehmen.

"Das Projekt "Teilhabe 4.0" zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Gemeinsam können wir so zukünftig die digitale Barrierefreiheit erreichen und eine Win-Win-Situation für alle schaffen," so Dr. Martin Danner.

Folgen Sie „Teilhabe 4.0“ in den sozialen Medien auf Facebook, LinkedIn, Instagram und informieren Sie sich über die Aktivitäten und Inhalte des Projektes sowie über aktuelle Themen zur digitalen Barrierefreiheit und Veranstaltungen.

Kontakt:
Nicole Kautz, Referentin im Projekt Teilhabe 4.0, Tel.: 0211 - 31006 - 54

nicole.kautz@bag-selbsthilfe.de

FOTO: co/BAG SELBSTHILFE

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 125 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

 

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