Der Referentenentwurf führt aus Sicht der BAG SELBSTHILFE in der aktuellen Form dazu, dass Patienten im Bereich Intensivpflege in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen das Grundrecht, seinen Aufenthalt frei zu wählen und ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.
Die BAG SELBSTHILFE fordert den Gesetzgeber dazu auf klarzustellen, dass Versicherte ein uneingeschränktes Wahlrecht zur Geltung bringen können, ob die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in der Häuslichkeit oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden. Dabei darf es keine Mehrkostenvorbehalten geben und es dürfen keine Zuzahlungen und Eigenanteile seitens der Versicherten vorgesehen werden.
Das Anliegen des Referentenentwurfs, Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege zu beseitigen, begrüßt die BAG SELBSTHILFE. Sie sieht es aber als erforderlich an, dass die Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege konkrete Vorgaben für das Qualitätsmanagement benennen, so dass für die Versicherten die Qualität transparenter ist und Qualitätskontrolle intensiviert wird. In ihrer Stellungnahme macht die BAG SELBSTHILFE Vorschläge für entsprechende Vorgaben.