Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zu den Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom April 2020 zur Weiterentwicklung der EUTB

Die Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung ist aus Sicht der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Die bisherige große Nachfrage und Inanspruchnahme dieses neuen Beratungsangebots zeigt, dass ein Bedarf an zusätzlichen Informationen und Hilfestellungen in Ergänzung zum bestehenden Angebot der Träger und Leistungserbringer besteht, gerade vor dem Hintergrund der mit dem BTHG vorgenommenen Änderungen, etwa im Reha-Verfahren oder bei der reformierten Eingliederungshilfe.

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