Eine ausreichende Personalausstattung im Bereich Pflege ist zentral für die Patientensicherheit in Krankenhäusern. Durch die Neuregelungen des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Personaluntergrenzen für weitere Bereiche festgelegt bzw. die vorhandenen Untergrenzen überarbeitet. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dies. So kann die unterste Linie der Ausstattung festgelegt werden.
Die BAG SELBSTHILFE erwartet aber vor dem Hintergrund der Verwerfungen, die die erste Verordnung nach sich gezogen hat, dass bisherige Fehlentwicklungen weiterhin nicht durch die neuen Regelungen korrigiert werden. Dies betrifft zum einen die Verlagerung von Personal zwischen Abteilungen, wodurch Personalengpässe erzeugt werden. Zum anderen ist zu beobachten, dass Untergrenzen für Personalabbau genutzt werden.
Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und Pflege so zu gestalten, dass die Bedarfe der Pflegebedürftigen leitend sind, ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE eine schrittweise Weiterentwicklung erforderlich. Regelungen zu Personaluntergrenzen sind auf alle bettenführenden Abteilungen auszuweiten und schließlich ist ein valides Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, welches am Bedarf der Patienten orientiert ist. Übergangsweise könnte zusätzlich ein Tool zur Festlegung eines notwendigen Personalbedarfs eingeführt werden, damit die ausreichende Personalausstattung in den Vordergrund rückt.
Dass der Gesetzentwurf Regelungen in Bezug auf eine Unterschreitung von Personaluntergrenzen vorsieht, hält die BAG SELBSTHILFE für sinnvoll. Doch die vorgesehene Sanktion von Vergütungsabschlägen ist aus ihrer Sicht nicht zielführend, da diese das Risiko von Patientengefährdungen in sich tragen. Hier hält sie weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten für notwendig, etwa Veröffentlichungen oder Schließungen.