Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

Die Stundensätze der beruflichen Betreuer sind seit 13 Jahren nicht gestiegen. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt daher den Gesetzentwurf. Für komplexe sowie dauerhaft aufwendige Betreuungen schlägt die BAG SELBSTHILFE vor, dass eine erhöhte Pauschale eingeführt wird.

Es war dringend notwendig, die Vergütung anzupassen. Die geplante Erhöhung der allgemeinen Vergütung der beruflichen Betreuer und des Stundensatzes für Berufsvormünder von jeweils durchschnittlich 17 % erscheint allerdings unzureichend angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise. Außerdem sind in den letzten Jahren die Anforderungen bei der Betreuung stark erhöht worden und entsprechend hoch ist die Verantwortung. Dies muss sich in der Höhe der Vergütung  widerspiegeln.

Für komplexe sowie dauerhaft aufwendige Betreuungen wie etwa bei Menschen mit schwersten und/oder mehrfachen Behinderungen oder auch bei Menschen mit sog. geistiger Behinderung sind bei der Einführung des Fallpauschalsystems besondere Anforderungen zu erfassen. Das sollte auch für Fälle gelten, in denen (ggf. zugleich) der mit der Betreuung verbundene Verwaltungs- oder sonstige Organisationsaufwand deutlich erhöht ist. Denkbar wäre es, den Katalog in § 5a um diese Fälle entsprechend zu ergänzen. 

Stellungnahme
Behindertenpolitik

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