Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Begrenzte Unterhaltsverpflichtung entlastet Angehörige, besonders bei Pflege. Die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung stärkt die Selbstbestimmung. Eine Evaluation des Budgets für Ausbildung ist wünschenswert.

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000,- Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Damit wird nicht zuletzt auch ein Signal gesetzt, die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anzuerkennen.

Der Entwurf beinhaltet vor allem auch die Entfristung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) gemäß § 32 SGB IX. Künftig wird es damit dauerhaft eine Beratungsmöglichkeit ohne Interessenkonflikt geben. Menschen mit Behinderung können sich über ihre Anliegen von anderen Betroffenen beraten lassen und werden in ihrer Selbstbestimmung gestärkt. Zu beachten ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE die langfristig angemessene Ausfinanzierung der Beratungsstellen.

Viele junge Menschen mit Behinderung hatten bisher nur die Möglichkeit zu einer Ausbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Mit der vorgesehenen Regelung zur Einführung eines Budgets für Ausbildung eröffnen sich neue Chancen auf betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten und damit auch Chancen auf eine spätere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wichtig ist aus Sicht der BAG SELBSTHILFE eine rechtzeitige Evaluierung, um festzustellen, ob weitere Anpassungen erforderlich werden, zum Beispiel im Hinblick auf den leistungsberechtigten Personenkreis oder im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche engere Verzahnung mit dem Bereich der schulischen Bildung.

Stellungnahme
Behindertenpolitik

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