Stellungnahme der BAG zum Referentenentwurf Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungrecht und Umsetzung der EU Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Angesichts der Kürze der eingeräumten Frist zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf sieht sich die BAG SELBSTHILFE als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften dazu veranlasst, zunächst ihre diesbezügliche Kritik klar zum Ausdruck bringen. Partizipation im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet nicht allein die theoretische Möglichkeit zur Beteiligung, vielmehr müssen auch die Rahmenbedingungen für eine echte und gleichberechtigte Teilhabe in Form einer Mitwirkung bzw. Beteiligung tatsächlich erfüllt sein. Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass viele Betroffenen aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung für ihre partizipative Mitwirkung (etwa das Verfassen einer Stellungnahme) mehr Zeit benötigen als Nichtbehinderte für die gleiche Aufgabe oder Tätigkeit. Im Übrigen ist zu beachten, dass viele Selbsthilfehilfeorganisationen rein ehrenamtlich geführt werden und über keine hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen. Für sie ist es daher nahezu unmöglich, in einem kurzen Beteiligungsverfahren wie dem vorliegenden, sich hinreichend über den Inhalt der geplanten Neuregelungen zu informieren und sich dann hierzu zu positionieren.

Dementsprechend war es auch uns als Dachverband nicht möglich, im Vorfeld – wie sonst üblich – bei unseren Mitgliedsverbänden ihre Einschätzung zum Referentenentwurf einzuholen, die wir dann in unserer Stellungnahme wiedergeben.

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