Stellungnahme zu einer Formulierungshilfe für Änderungsanträge – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchG)

Als Dachverband von 123 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 12 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt es die BAG SELBSTHILFE sehr, dass der Entwurf es vorsieht, die Geltungsdauer der Monoklonalen Antikörper-Verordnung zu verlängern (ÄA 1, Art. 8c).

Die BAG SELBTHILFE hatte sich bereits in ihrer Stellungnahme zur 2. SARS-CoV-ÄndV dafür eingesetzt, eine längere Frist vorzusehen bzw. die Befristung zu streichen. Denn die monoklonalen Antikörper haben eine begrenzte Wirkdauer und schützen daher nur eine gewisse Zeit vor schweren COVID-19-Erkrankungen. So geht man beispielsweise im Fall von Evusheld davon aus, dass die Schutzwirkung nur etwa sechs Monate anhält. Dies bedeutet jedoch, dass die Antikörperkombination nach diesem Zeitraum erneut verabreicht werden muss. Menschen mit Immunschwäche oder unter immunsupprimierender Therapie, wie etwa Organtransplantierte, hätten – wie auch schon in der Gesetzesbegründung dargestellt- nach derzeitiger Rechtslage nach Ablauf der genannten Frist ab 26. November keinen Versorgungsanspruch mehr. Dies ist im Herbst/ Winter, wo eine weitere Welle zu erwarten ist, für vulnerable Personengruppen, die sich nicht immer durch die Impfung vor schweren Verläufen schützen können, besonders gefährlich. Vor diesem Hintergrund begrüßt es die BAG SELBSTHILFE sehr, dass ihr Anliegen aufgegriffen und die Befristung auf Anfang April verlängert wurde.

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