Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) Stand 2.3.2021

Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, wonach die Covid- 19 Schutzimpfung nunmehr auch von Vertragsärzten erfolgen kann und eine Bescheinigung für Menschen mit chronischen Erkrankungen auch von den Krankenkassen ausgestellt werden kann, für grundsätzlich sinnvoll. Auch weitere Änderungen, zu denen wir nachfolgend Stellung nehmen, werden ausdrücklich begrüßt.

Insgesamt sieht die BAG SELBSTHILFE es aber im Hinblick auf die Umsetzung der Verordnung in den Ländern als hochproblematisch an, dass nach wie vor in einigen Ländern die Impfung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen in der Priorität 2 noch nicht vorgesehen ist bzw. organisatorisch noch nicht umgesetzt wird, obwohl viele andere Berechtigte dieser Priorität 2 bereits zur Terminbuchung aufgerufen bzw. eingeladen sind. Es wird insoweit darauf verwiesen, dass einige der betroffenen Krankheitsgruppen nach der 1. STIKO-Aufarbeitung ein Risiko eines schweren Verlaufes hatten, das derart erhöht ist, dass es durchaus in der Nähe der Menschen über 80 Jahren, also im Bereich des Risikos der 1. Prioritätsgruppe lag. Insoweit wird dringend gefordert, sich dafür einzusetzen, die Impfung von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen in den Ländern nun schnellstmöglichst voranzutreiben.

Im Einzelnen nimmt die BAG SELBSTHILFE sowohl zu den vorgesehenen Änderungen wie auch zu der Verordnung insgesamt wie folgt Stellung:

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