Eine inklusive Gesellschaft setzt voraus, dass es keine Barrieren gibt, die den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe verwehren. Hier stehen wir in Deutschland noch vor einer großen Aufgabe. Die Umsetzung des EAA kann dabei nur ein erster Baustein auf dem langen Weg zur Erreichung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sein. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die grundsätzlichen Bestrebungen des Gesetzgebers die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland voranzutreiben.
Der Gesetzesentwurf schöpft jedoch leider nicht alle Spielräume aus, die die Richtlinie den nationalen Gesetzgebern zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt daher in einigen Bereichen weit hinter den Erwartungen von Menschen mit Behinderungen an das Umsetzungsgesetz zurück.
Im Einzelnen ist zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Folgendes auszuführen: