Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG)

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfes, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Insbesondere der Ansatz, dass die Kosten für ein Mehr an Pflegekräften nicht von den Versicherten getragen werden, wird sehr positiv gesehen.

Als Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfes, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Insbesondere der Ansatz, dass die Kosten für ein Mehr an Pflegekräften nicht von den Versicherten getragen werden, wird sehr positiv gesehen. Gleichzeitig steht jedoch zu befürchten, dass insgesamt die Anforderungen an die Qualität in der Pflege durch die Konzentration auf Pflegehilfskräfte abgesenkt werden. Um dem entgegenzutreten, plädiert die BAG SELBSTHILFE dafür, dass es für Pflegehilfskräfte eine explizite Förderung eines berufsbegleitenden Bildungsweges zur examinierten Pflegekraft gibt.

Ferner weist sie perspektivisch darauf hin, dass die angestrebte Umsetzung des Rothgang-Gutachtens zur Personalbemessung möglicherweise auch zur Folge haben kann, dass die Zahl der notwendigen Pflegefachkräfte in Einrichtungen in manchen Bundesländern sogar absinken könnte, was ebenfalls kein erwünschtes Ergebnis ist, wenn die Qualität der Pflege gesteigert werden soll.

Die Vorschläge finden Sie im Einzelnen in der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Zurück