Stellungnahme zum Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“

“Fehlende Weichenstellung für ein Inklusives Bildungssystem im Lichte von Art. 24 UN-BRK“ vom 15.06.2026

I. Bestandsaufnahme:
Alle zwei Jahre liefert der Nationale Bildungsbericht eine umfassende Bestandsaufnahme des Deutschen Bildungssystems - von der frühen Bildung über Schule, Ausbildung und Studium bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.
Der aktuelle Bericht „Bildung in Deutschland 2026“, erstellt von einem Verbund unabhängiger wissenschaftlicher Institute, zeigt folgendes Ergebnis:

Inklusion und Chancengerechtigkeit kommen im Bildungssystem weiterhin nur sehr schleppend voran und das System ist insgesamt „blockiert“. Trotz politischer Vorgaben mangelt es vor allem an Ressourcen, Barrierefreiheit sowie qualifiziertem Personal. Die soziale Herkunft bestimmt weiterhin maßgeblich den Bildungserfolg und setzt sich über die gesamte Bildungsbiografie hinweg fort. Bildungsungleichheiten beginnen somit bereits ab Geburt, verstärken sich in den ersten Lebensjahren und setzen sich entlang der gesamten Bildungskette fort.

Der Bildungsbericht identifiziert mehrere kritische Hürden:

  • Hohe Förderquoten: Trotz Ratifizierung der UN-BRK werden weiterhin hunderttausende Kinder an Förderschulen unterrichtet. Die Inklusionsquote an Regelschulen wächst nur sehr langsam.
  • Fehlende Abschlüsse: Ein Großteil der Förderschüler*innen verlässt das System ohne anerkannten Abschluss, was den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt stark erschwert.
  • Strukturelle Defizite: Der Bildungsbericht kritisiert einen massiven Personalmangel, zu große Klassen und unzureichende sächliche Rahmenbedingungen.
  • Systemische Barrieren: Anstatt Institutionen an die Bedürfnisse der Lernenden anzupassen, werden Kinder mit Unterstützungsbedarf oftmals aus dem Regelschulsystem ausgegrenzt und separiert.

II. Bezugnahme auf Art. 24 UN-BRK:
Art. 24 der UN-BRK verlangt von den Staaten, die diese Konvention unterzeichnet
haben, 

dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen….(Abs. 3)

Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens.

Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein. (Abs. 4)

Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden. (Abs. 5)

III. Erkenntnisse:
Dieses in Art. 24 UN- BRK verbriefte Menschenrecht auf inklusive Bildung, angefangen von der frühkindlichen Bildung über die Schulbildung bis hin zur Hochschulbildung, ist ausweislich des vorliegenden Bildungsberichtes 2026 nach wie vor nicht erreicht.

Im Gegenteil, aus dem Bildungsbericht zum Thema „inklusive Bildung“ ergibt sich:

  • Mit Blick auf Kinder mit Eingliederungshilfe ist das System inklusiver geworden: Sowohl der Anteil an inklusiven Kitas als auch der Anteil an Kindern mit Eingliederungshilfe in inklusiven Gruppen ist im Verlauf der letzten 10 Jahre angestiegen.
  • Keine gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe am Schulwesen und an Bildungsprozessen: Trotz der politischen Verpflichtung zur Umsetzung schulischer Inklusion liegt der Inklusionsanteil aktuell nur bei 45 %. Erstmals ist zudem ein erneuter Anstieg der Zahl der Förderschulen zu verzeichnen.
  • Zwischen den Ländern finden sich erhebliche Unterschiede sowohl in der Anzahl der Schüler*innen mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf als auch in der Verwirklichung schulischer Inklusion.
  • Zudem wechseln in den Jahrgangsstufen 7-9 mehr Schüler*innen zu den Förderschulen als umgekehrt zu den allgemeinen Schulen.
  • Besondere Herausforderungen zeigen sich für Personen mit sonderpädagogischen Förderbedarf oder Behinderung. Sie haben seltener Zugang zu vollqualifizierenden Ausbildungen und werden oftmals auf das begrenzte Segment der theoriegeminderten Ausbildungsberufe verwiesen, dessen Angebot in den vergangenen Jahren überdies deutlich zurückgegangen ist.
  • Studien zum langfristigen Verbleib von Schüler*innen aus Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen weisen zudem auf Stigmatisierungsprozesse und negative Folgen der separaten Beschulung für Bildungs- und Erwerbsverläufe hin.
  • Differenziert nach Schularten zeigt sich, dass die bereits hohe Privatschüler*innenquote an Förderschulen um knapp 7 Prozentpunkte auf 22 % weiter angestiegen ist. Besonders hervorzuheben ist dabei die sehr hohe Quote an privaten Förderschulen in Bayern.
  • Sonderpädagogische Förderung an Förder- und allgemeinen Schulen: Obwohl Bund und Länder mit der Ratifizierung der UN-BRK über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Verpflichtungen eingegangen sind, die Inklusion von Schüler*innen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen voranzutreiben und sie in allgemeine Schulen zu integrieren, findet sich weiterhin ein breites Angebot an Förderschulen, dass in manchen Ländern und vor allem im Schulwesen freier Trägerschaft sogar ausgebaut wird.
  • Seit dem Schuljahr 2014/15 ist die Anzahl der Förderschulen um knapp 10 % auf rund 2800 im Schuljahr 2024/25 zurückgegangen. Seit 2022/23 nimmt ihre Zahl jedoch erstmals wieder leicht zu.
  • Die Förderrelation hat sich seit dem Schuljahr 2014/15 um 0,8 Prozentpunkte auf 7,6 % erhöht. Auch wenn dieser Anstieg auf den ersten Blick gering erscheint, bedeutet er eine Zunahme von knapp 115.000 Schüler*innen auf 623.000, die durch zusätzliche Förderbedarfe einen erheblichen höheren Mehraufwand an Ressourcen und Personal benötigen.
  • Es zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Entwicklung zwischen den Ländern, zu deren Hintergründen kaum systematische Forschung vorliegt.
  • Die Entwicklung des Inklusionsanteils ist zwischen den Ländern sehr unterschiedlich. Deutschlandweit ist er auf rund 45 % im Schuljahr 2024/25 angestiegen. Doch nur Bremen erreicht mit rund 93 % eine nahezu vollständige inklusive Beschulung.
  • Insgesamt weist die Befundlage bezüglich der Entwicklung der Förderrelation und des Inklusionsanteils auf ein komplexes Zusammenspiel diagnostischer, institutioneller, rechtlicher und ressourcenbezogener Faktoren, ohne dass deren jeweilige Bedeutung bislang eindeutig quantifizierbar ist.
  • Wechsel zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen bleiben selten und erfolgen überwiegend in Richtung der Förderschulen.
  • Personen mit sonderpädagogischen Förderbedarf oder Behinderung in der beruflichen Ausbildung: Junge Erwachsene mit Behinderung erfahren eine doppelte Einschränkung: Sie erhalten häufig nur Zugang zu einer theoriegeminderten Ausbildung in einem begrenzten Berufsspektrum und diese Angebote stehen Ihnen auch nur in einem unzureichenden Umfang zur Verfügung. Angesichts der in der letzten Dekade gestiegenen Schüler*innenzahlen mit Förderbedarf ist eine Verschlechterung ihrer Ausbildungschancen zu befürchten.
  • Ein Vergleich des Verbleibs von Schüler*innen aus Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen mit gleichaltrigen Jugendlichen aus Allgemeinschulen mit vergleichbaren Kompetenzen zeigt deutliche Nachteile für die erste Gruppe: Im Alter von 20 bzw. 21 Jahren haben sie seltener eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und weisen ein deutlich erhöhtes Risiko auf, weder in Ausbildung noch in Beschäftigung zu sein. Zudem wirkt der Besuch einer Förderschule auch bei erworbenem Ersten Schulabschluss langfristig nachteilig. Das Förderschul-Label signalisiert Betrieben eine reduzierte Eignung und kann die Bildungs- und Erwerbslaufbahn nachhaltig einschränken.


IV. Empfehlungen des UN-Fachausschusses anlässlich Staatenprüfung:
Anlässlich der 2./3. kombinierten Staatenprüfung Deutschlands im August 2023 hat
sich der UN - Fachausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen im Oktober 2023 im Hinblick auf die Umsetzung von Art. 24 UN-BRK u.a. besorgt gezeigt über die unzureichende Umsetzung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, die Verbreitung von Förderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Barrieren, auf die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien stoßen, wenn sie sich an Regelschulen einschreiben und diese besuchen wollen.

Der UN-Fachausschuss hat daher unter Hinweis auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 4 (2016) Deutschland empfohlen, in enger Konsultation mit und unter aktiver Mitwirkung von Schüler*innen mit Behinderungen, Ihren Familien und sie repräsentierenden Organisationen:

  • Einen umfassenden Plan zur Beschleunigung des Übergangs von Förderschulen zu inklusiver Bildung auf der Länder- und Kommunalebene zu entwickeln, der einen konkreten Zeitrahmen, die Zuweisung von personellen, technischen und finanziellen Ressourcen sowie klare Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überwachung vorsieht,
  • Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungskampagnen zur Förderung einer inklusiven Bildung auf kommunaler Ebene und bei den zuständigen Behörden durchzuführen,
  • sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können, u.a. durch Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Vorkehrungen für alle Arten von Behinderungen und durch Bereitstellung geeigneter Transportmöglichkeiten, insbesondere in ländlichen Gebieten,
  • anhaltende Schulungen von Lehrer*innen und nicht lehrenden Personal über
    inklusive Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten, darunter auch Schulungen in Gebärdensprache und anderen barrierefreien Kommunikationsformen und ein Überwachungssystem zu entwickeln, um alle direkten und indirekten Formen der Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien zu beseitigen.
  • Zudem empfiehlt der UN-Fachausschuss Deutschland, ausreichende Ressourcen für die regelmäßige Erfassung von Daten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Behinderung, über die Anzahl und den Anteil von geflüchteten Kindern mit Behinderungen zuzuteilen, die Zugang zu Bildung haben und in Regel- und Förderschulen angemeldet sind, sowie zu Abbruchquoten.


V. Herausforderungen:
Die Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2026 zeigen sehr deutlich, dass Inklusion nach wie vor zu den zentralen, aber strukturell blockierten Herausforderungen im System gehört. Die Umsetzung scheitert häufig an fehlenden Ressourcen und personellen Engpässen, wodurch Bildungsgerechtigkeit stark vom Zufall abhängt.

Ferner ist hervorzuheben, dass der Bedarf an qualifiziertem Personal für sonderpädagogische Förderung und Integration drastisch gestiegen ist.

Hohe Teilzeitquoten und der demographische Wandel verschärften die Personallücke massiv. Auch geht aus dem Bildungsbericht hervor, dass mit Blick auf die Schule sich der Anteil der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ohne anerkannte Lehramtsqualifikation im vergangenen Jahrzehnt nahezu verdoppelt hat und nun bei etwa 12 % liegt.

Dies bedeutet im Weiteren, dass der Fachkräftemangel nicht allein nur ein Mengenproblem ist, sondern entscheidend ist ebenso die Qualifizierung, die langfristige Bindung sowie der wirksame Einsatz vorhandener Fachkräfte.

Die Kultusministerkonferenz betont mit Blick auf den Bildungsbericht 2026, dass Inklusion und Chancengerechtigkeit weiterhin zentrale Aufgaben bleiben. Aktuell hängen inklusive Erfolge zu oft vom persönlichen Engagement einzelner Lehrkräfte ab, statt auf verlässlichen, flächendeckenden Strukturen zu basieren.

Des Weiteren ist anzumerken, dass aktuelle wissenschaftliche Einordnungen (etwa der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK) zeigen, dass für spezifische Bedarfe ein dringender Handlungsbedarf bei der strukturellen Unterstützung besteht.

Schließlich bestehen die Exklusionsquoten seit Jahren in vielen Bundesländern auf einem sehr hohen Niveau und das Förderschulsystem wird nach wie vor parallel neben dem Regelschulsystem aufrechterhalten.

Im Ergebnis macht der Nationale Bildungsbericht 2026 somit deutlich: Bildungsungleichheit lässt sich nicht allein durch Bildungspolitik lösen. Sie entsteht vielmehr im Zusammenspiel von Bildungs-, Familien-, Sozial-, Integrations- und Arbeitsmarktpolitik. Wer Bildungswege gerechter und damit auch inklusiv gestalten möchte, muss die gesamte Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den Blick nehmen.

Dazu gehören:

  • inklusive und diskriminierungsfreie Bildungssorte,
  • eine stärkere Förderung in der frühen Bildung,
  • wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut,
  • ausreichend Fachkräfte in Kitas und Schulen,
  • multiprofessionelle Teams,
  • mehr Ganztagsangebote,
  • bessere Unterstützungssysteme für Familien,
  • verlässliche Übergänge entlang der gesamten Bildungskette
  • und eine Bildungspolitik, welche langfristig statt projektbezogen denkt.
     

Berlin/Düsseldorf den 12.07.2026

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