Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die beabsichtigte Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und steht auch den weiteren im Entwurf enthaltenen Regelungen grundsätzlich positiv gegenüber. Kritisch sieht sie, dass keine Dynamisierungen von Beträgen vorgesehen sind und dass teilweise Verschlechterungen drohen.

Mit dem geplanten Gesetz soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag in das Einkommensteuergesetz eingeführt werden. Dies ist zu begrüßen, weil die Erklärung des Einkommens für Menschen mit Behinderung einfacher wird. Allerdings ist keine regelmäßige Anpassung des Pauschbetrages vorgesehen. Dies sollte nach Auffassung der BAG SELBSTHILFE nachgebessert werden, nicht nur für den Pauschbetrag, sondern auch für weitere Beträge, die im geplanten Gesetz geregelt werden. Allgemeine Preissteigerungen dürfen nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung ausgetragen werden. Dies betrifft auch Kosten, die zusätzlich zum Pauschbetrag anfallen und nachgewiesen werden können. Die zusätzlichen Kosten sollten ebenfalls geltend gemacht werden können. 

Es ist kritisch zu hinterfragen, ob die neue Pauschbetrags-Regelung nur für bestimmte Personengruppen greifen wird. Hier regt die BAG SELBSTHILFE an, dass präzisere Formulierungen zu den anzuführenden Merkzeichen Klarheit schaffen.

Schließlich regt die BAG SELBSTHILFE an, dass die vorgesehenen Regelungen rückwirkend auch für das Einkommen im Jahr 2020 in Kraft gesetzt werden. Durch die COVID-19-Pandemie haben Menschen mit Behinderung massive finanzielle Belastungen und Einbußen hinnehmen müssen.

Stellungnahme
Behindertenpolitik

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