... eine „Modernisierung“ des bisherigen Öffentlichkeitsgrundsatzes in § 169 GVG und eine Anpassung an die zwischenzeitlich veränderte Medienlandschaft und das entsprechende Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit erfolgen soll.
Vor allem werden die geplanten Verbesserungen für Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern für hör- und sprachbehinderte Personen befürwortet.
Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE sind die geplanten Gesetzesänderungen jedoch nicht weitreichend genug im Hinblick auf das Bedürfnis und die Belange, aber auch angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung.