Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (FKV-IPRG)

Geplante gesetzliche Regelungen nicht akzeptabel für betroffene Patientinnen und Patienten

Trotz guter Weiterentwicklungen hält die BAG SELBSTHILFE das Gesetz zur Stärkung von Intensivpflege und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht akzeptabel. Es überlässt den Kostenträgern – über die Frage der Kostentragung - faktisch die Entscheidung darüber, wo Menschen mit Behinderungen, die beatmet werden müssen, ihren Lebensmittelpunkt haben – ob in der eigenen Häuslichkeit oder dem Pflegeheim. Maßgabe für diese Entscheidung soll der Grad der Teilhabefähigkeit sein. Dies ist aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Grundgesetz vereinbar.

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Stellungnahme
Gesundheitspolitik

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