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Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, einen vertrauenswürdigen Raum zu schaffen, um Abrechnungsdaten der Krankenkassen sicher zu speichern, aufzubereiten und unter anderem für Forschungszwecke zu nutzen.
Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die BAG SELBSTHILFE lädt in Kooperation mit der KfW Bankengruppe interessierte Berufseinsteiger*innen und Student*innen mit Behinderung zu einem praxisorientierten Digital-Event mit Workshop ein.
Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es sehr, dass das Angebot der EUTB auf der Basis einer dauerhaft gesicherten Gesamtfinanzierung weitergeführt werden kann.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
BAG SELBSTHILFE fordert konkrete Nachbesserungen, um umfassende Teilhabe endlich zu gewährleisten.
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