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Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, die im Wesentlichen die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen sowie eine Erweiterung der Lieferwege (Apotheken und Großhandel) betreffen, für grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in der Begründung zu § 2 Abs.1 Nr. 3 CoronaImpfV, wonach pflegende Angehörige nicht mehr von der Impfpriorisierung des § 2 erfasst sein sollen. Dieser Streichung widerspricht die BAG SELBBSTHILFE nachdrücklich.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf jetzt endlich Fakten zu schaffen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Entwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes, welches den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend.
Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, wonach die Covid- 19 Schutzimpfung nunmehr auch von Vertragsärzten erfolgen kann und eine Bescheinigung für Menschen mit chronischen Erkrankungen auch von den Krankenkassen ausgestellt werden kann, für grundsätzlich sinnvoll. Auch weitere Änderungen, zu denen wir nachfolgend Stellung nehmen, werden ausdrücklich begrüßt.
BAG SELBSTHILFE möchte Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
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