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Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!
BAG SELBSTHILFE beteiligt sich an Bündnis von mehr als 400 Organisationen
Neuausrichtung der Trägerschaft von Patientenorganisationen sollte zukünftig keinen Zweifel mehr an der Neutralität und Zuverlässigkeit der Beratung lassen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
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