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Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, die im Wesentlichen die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen sowie eine Erweiterung der Lieferwege (Apotheken und Großhandel) betreffen, für grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in der Begründung zu § 2 Abs.1 Nr. 3 CoronaImpfV, wonach pflegende Angehörige nicht mehr von der Impfpriorisierung des § 2 erfasst sein sollen. Dieser Streichung widerspricht die BAG SELBBSTHILFE nachdrücklich.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf jetzt endlich Fakten zu schaffen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Entwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes, welches den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend.
Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, wonach die Covid- 19 Schutzimpfung nunmehr auch von Vertragsärzten erfolgen kann und eine Bescheinigung für Menschen mit chronischen Erkrankungen auch von den Krankenkassen ausgestellt werden kann, für grundsätzlich sinnvoll. Auch weitere Änderungen, zu denen wir nachfolgend Stellung nehmen, werden ausdrücklich begrüßt.
BAG SELBSTHILFE möchte Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken
BAG SELBSTHILFE fordert Gesamtkonzept für die unabhängige Patientenberatung in Deutschland
BAG SELBSTHILFE fordert die Umsetzung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung seitens der Bunderegierung und appelliert auch an die Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert eine umfassende Pflegereform, denn die Ursachen von Gewalt in der Pflege müssen bekämpft werden.
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