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Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
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