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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Änderung der Psychotherapierichtlinie zur verbesserten Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Mit heutigem Beschluss fließen zusätzliche Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in die Richtlinie ein. Neben der expliziten Aufnahme des Personenkreises erfolgt gleichermaßen die Beschreibung und Eingrenzung auf Basis des ICD 10. Alle Personen mit einer Diagnose des Abschnittes „Intelligenzstörungen“ können die zusätzlichen Leistungen künftig in Anspruch nehmen.
Auch im Jahr 2018 können Mädchen und Frauen noch immer nicht auf die gleichen Chancen zurückgreifen wie männliche Mitmenschen, sondern werden aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, diskriminiert oder sind Opfer von Gewalt. Anlässlich des von den Vereinten Nationen erklärten internationalen Welt-Mädchentages am 11. Oktober macht die BAG SELBSTHILFE darauf aufmerksam, dass insbesondere auch Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung davon betroffen sind.
Mit Nachdruck fordert die BAG SELBSTHILFE in der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 2018 die Bekämpfung des Pflegenotstands. Als Dachverband von 123 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE explizit, dass die Situation der Pflegekräfte sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege, aber auch der pflegenden Angehörigen verbessert werden soll.
Die BAG SELBSTHILFE steht dem im September 2018 vorgelegten Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in vielerlei Hinsicht kritisch gegenüber.
In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses.
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
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