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Heute entscheidet der Bundesrat abschließend über die Rechtsverordnung zur Beteiligung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute den Paragraphenteil der neuen Richtlinie gemäß § 116b SGB V sowie die Eckpunkte zur Überarbeitung der Konkretisierungen der bereits im Gesetz befindlichen Erkrankungen beschlossen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre Bemühungen zur Umsetzungen der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zu intensivieren.
BAG SELBSTHILFE fordert, die Umsetzung mit einer konkreten Nachbesserung beim Nationalen Aktionsplan voranzutreiben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Änderungen zur Knochendichtemessung beschlossen.
Wir begrüßen es sehr, dass der Verordnungsgeber sowohl die Barrierefreiheit als auch die Nutzerfreund-lichkeit in § 6 der Verordnung aufgegriffen hat; sie hat jedoch an beiden Punkten noch Ergänzungsbedarf, der nachfolgend im Einzelnen ausgeführt wird.
Wir begrüßen die Regelung eines Anspruches mit präventiver Antikörpertherapie für bestimmte Personengruppen sehr.
BAG SELBSTSHILFE fordert von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und vollständiger Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich anzugehen
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
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